Auf die gewählten Elternvertreter kommen folgende Aufgaben zu:

  • Vorbereitung, Durchführung und Moderation von Klassenpflegschaftssitzungen
  • Ansprechpartner für Lehrer, Eltern und Schüler sein
  • Kommunikation der Eltern, Schüler und Lehrer durch gemeinsame Veranstaltungen fördern
  • bei Konflikten als Vermittler eintreten, bzw. Schlichter einschalten
  • Teilnahme an Elternbeiratssitzungen (zweimaligen im Schuljahr)

Informationen bekommen Elternvertreter beim Ministerium für Kulturs, Jugend und Sport oder auch über die Elternstiftung.

 

 
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