Leitfaden für Elternvertreter am Richard-Wagner-Gymnasium Baden-Baden

Liebe Elternvertreterinnen, liebe Elternvertreter,

mit diesem Leitfaden möchten wir ergänzend zu den allgemeinen im Schulgesetz dokumentierten Rechten und Pflichten der Elternvertreter einige wichtige Hinweise zur Elternarbeit am Richard-Wagner-Gymnasium geben. Sie sollen Ihnen Orientierung bieten und auf die Besonderheiten an unserer Schule hinweisen. Falls Sie Ergänzungen oder Anmerkungen haben sind diese herzlich willkommen.
 

Aufgaben der Elternvertreter

Die allgemeinen Aufgaben der Elternvertreter sind im Schulgesetz geregelt. Sie finden diese im Internet unter www.km-bw.de. Am RWG Baden-Baden sind folgende Besonderheiten zu beachten:

  • die Elternvertreter werden generell für zwei Jahre in den ungeraden Jahren gewählt,
  • in den 5. Klassen, die in den geraden Jahren nicht in den Wahlturnus fallen, werden bereits nach einem Jahr in der 6. Klasse die Elternvertreter neu gewählt,
  • bei Klassenneubildungen werden die Elternvertreter für alle betroffenen Klassen neu gewählt,
  • die Elternvertreter und der Vorstand des Elternbeirates verstehen sich als Team,
  • der Termin der ersten Klassenpflegschaftssitzung (Elternabend) im Schuljahr wird durch den Schulleiter in Absprache mit dem Elternbeiratsvorsitzenden festgelegt und bekannt gegeben, die Elternvertreter berufen die Sitzung ein und legen die Tagesordnung mit dem Klassenlehrer fest. Die Verantwortung für den Abend liegt beim Elternvertreter/in, das gilt auch bezüglich des Ortes der Klassenpflegschaft (§§ 56 ff SchG),
  • den Termin der zweiten Klassenpflegschaftssitzung (in der Regel im 2. Schulhalbjahr) und bei Bedarf weitere Termine stimmen die Elternvertreter mit dem Klassenlehrer ab. Da es sich um eine Klassenpflegschaft handelt, sollten zur Gleichbehandlung alle Lehrer eingeladen werden - nicht nur die Klassenlehrer oder Lehrer der Kernfächer. Es obliegt dann den Lehrkräften, ob sie kommen. Falls die Anwesenheit von bestimmten Fachlehrern aus gegebenem Anlass zwingend ist, muss die Beteiligung im Vorfeld abgestimmt werden, bevor die Einladung an die Elten und Lehrer verteilt wird. Kritische Themen sollten nicht vor versammelter Elternschaft besprochen werden oder nur in Absprache mit den Lehrern sowie mit entsprechender Vorbereitung/ Vorgespräch durch die Elternvertreter. Eine unvorbereitete Konfrontation ist zu vermeiden,
  • die Tagesordnung des Elternabends wird mit dem Klassenlehrer/in festgelegt, die Vorbereitung ist entscheidend für das Gelingen des Abends, Eltern sollten selbst Themen ansprechen und aktiv mitwirken,
  • die Organisation der Räumlichkeiten in der Schule übernimmt der/die Klassenlehrer/in, Elternabende können aber auch außerhalb der Schule stattfinden,
  • ab Klasse 6 sollten auch die Klassensprecher zu den Elternabenden eingeladen werden,
  • zur Durchführung und Gestaltung von Elternabenden hat der Arbeitskreis (AK) Elternabend einen eigenen Leitfaden entwickelt. Er kann beim Vorstandsteam des Elternbeirats oder im Sekretariat abgerufen werden.

Bitte beachten Sie auch die Geschäftsordung für Klassenpflegschaften im Internet unter www.rwg-baden-baden.de.

Elternbeirat

Der Elternbeirat ist das offizielle Gremium, in dem alle Elternvertreter aktuelle Schulthemen besprechen und sich gegenseitig informieren. Im Vordergrund stehen der Bericht der Schulleitung, aktuelle Termine, Veranstaltungen, Organisatorisches, Bericht der Arbeitskreise, Bildung neuer Arbeitskreise, Informationen und Probleme in den Jahrgangsstufen. Die Themen des Elternbeirats sollten von den Elternvertretern in die Klassen hineingetragen werden. Die Leitung des Elternbeirats obliegt einem Vorstandsteam, das sich zusammensetzt aus dem Elternbeiratsvorsitzenden, dessen Stellvertreter, dem Schriftführer und den Elternvertretern in der Schulkonferenz. Im Schuljahr finden in der Regel zwei Elternbeiratssitzungen statt, zu denen rechtzeitig eingeladen wird.
Bitte beachten Sie auch die Geschäftsordnung für den Elternbeirat im Internet unter www.rwg-baden-baden.de.

Schülermitverantwortung SMV

  • Die gewählten Klassensprecher bilden den Schülerrat am RWG. Sie wählen drei Schülersprecher. Schülerrat und Schülersprecher bilden zusammen die Schülermitverantwortung.
  • Die Verbindungslehrer sind Kontaktpersonen und Vermittler zwischen Schülermitverantwortung und Schule.
  • Speziell am RWG gibt es zusätzlich ein SMV-Team, das aus 20 aktiven Schülerinnen und Schülern besteht. Sie treffen sich regelmäßig und steuern Projekte an der Schule.
  • Elternvertreter sollten in der Klassenpflegschaft aktiv den Kontakt und das Gespräch zu den Klassensprechern suchen.
  • Die Klassensprecher sind ein fester Bestandteil der Elternabende (ab Klasse 6).
  • Ab Klasse 8 sollten die Klassensprecher auch einen aktiven Part am Elternabend mit einem eigenen Tagesordnungspunkt haben.

Kommunikationsmedien

Um die Kommunikation der Elternvertreter mit den Eltern zu ermöglichen eignen sich folgende Medien:

  • Klassenliste mit Telefonnummern und E-Mail-Adressen
  • E-Mail-Verteiler für eine schnelle Information
  • Telefonkette


Wichtige Kontaktadressen

Richard Wagner Gymnasium
Rheinstraße 152
76532 Baden-Baden

Sprechzeiten Mo.- Do. 7.30-12.30 und 13.00-16.00, Fr. 7.30-14.00

Telefon 07221 / 93 19 10
Telefax 07221 / 93 19 16

Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

 

Der Homepage des RWGs können SIe die aktuellen Informationen entnehmen, die aktuellen Vertreter im Leitungsteam des Elternbeirats sowie den Vorsitzenden des Fördervereins können Sie beim Sekretariat erfragen.
 

Arbeitskreise am RWG

  Ziele und Aufgaben
AK Mittagstisch Organisation, Beratung und Essensangebot für den Mittagstisch in der Cafeteria, Abstimmung mit dem Cateringunternehmen
AK Gut drauf Weiterbildung und Durchführung von Aktionen an der Schule zur Verbesserung der Gesundheit und des Wohlbefindens an der Schule, Zertifizierung
AK Klassenpflegschaft Tipps und Infos zur Vorbereitung und Gestaltung von Klassenpflegschaftsabenden sowie des Informationstages für Grundschüler der 4. Klassen.
AK Kommunikation Verbesserung der Kommunikation an der Schule zwischen Lehrer, Schülern und Eltern.
AK G8 Umsetzung des G8 am Richard-Wagner-Gymnasium und das damit verbundene offene Ganztagesangebot
AK Informationstag Gestaltung des Informationstages und der Einladung für die Grundschüler der 4. Klassen

 

Die aktuellen Mitglieder der Arbeitskreise können Sie beim Sekretariat erfragen.

 

Praktische Tipps und Hinweise im Schulalltag

  • Im Krankheitsfall: Kranke Schüler sind spätestens am dritten Tag schriftlich zu entschuldigen. Die Entschuldigung erhält der Klassenlehrer. Eine telefonische Mitteilung ist nicht erforderlich.
  • Beurlaubung von Schülern: Beurlaubungen sind nur in begründeten Ausnahmefällen und nur auf schriftlichen Antrag möglich. Für einzelne Unterrichtsstunden ist jeweils der Fachlehrer, für bis zu zwei Unterrichtstage der Klassenlehrer / Tutor zuständig.Bei Anträgen auf Beurlaubung für mehr als zwei Tage entscheidet die Schulleitung. Grundsätzlich kann unmittelbar vor oder nach den Ferien nicht vom Unterricht befreit werden.
  • Parken an der Schule: Wenn Sie am Vormittag wegen eines Schulbesuches mit dem Auto auf dem Schulparkplatz parken, geben Sie bitte Ihr Kfz-Kennzeichen im Sekretariat an.
  • Erreichbarkeit von Lehrern: Auf der Homepage des Richard-Wagner-Gymnasiums ist die aktuelle Liste der Sprechstunden einzusehen, die Terminvereinbarung erfolgt über die Kinder.
  • Rauchen in der Schule: Im Schulgebäude gilt ein grundsätzliches Rauchverbot, auch bei Veranstaltungen. Volljährige Schüler, die die Jahrgangsstufen besuchen, dürfen nach Anmeldung bei der Schulleitung in einer genehmigten Raucherecke außerhalb des Schulgebäudes rauchen.

Mittagstisch

Caterer:

Die Firma Hofmann Menü-Manufaktur beliefert die Schule mit vorgegarten Gerichten, die in der Mensaküche fertig gegart werden. Die Firma hat langjährige Erfahrungen mit der Mittagsverpflegung in Schulen unserer Größe (www.hofmann-menue.de). Die Hofmann-Köche verwenden regionale Produkte und verzichten auf die Verwendung von Geschmacksverstärkern, Konservierungsstoffen und künstlichen Farbstoffen.

 

Menü und Preis:

Es werden täglich zwei Gerichte zur Auswahl angeboten, von denen eines ein vegetarisches Gericht ist. Passend zum Gericht gibt es frischen Salat und/oder Dessert. Als Getränk wird frisches Wasser angeboten. Die Zwei-Wochenpläne werden vom Arbeitskreis „Mittagstisch“ zusammengestellt und bekannt gemacht (www.hofmann-menue.de). Beide Gerichte kosten je 3,72 Euro.

 

Bezuschussung:

Familien aus dem Stadtkreis Baden-Baden, die Leistungen zum Lebensunterhalt nach SGB II (= Grundsicherung für Arbeitsuchende) oder SGB XII (= Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) erhalten bzw. Wohngeld beziehen, können beim Amt für Schulen, Bildung und Sport, den städtischen BürgerBüros im Rathaus bzw. im Behördenzentrum II oder beim Kundenzentrum des Amts für Familien, Soziales und Jugend gegen Vorlage des aktuellen Familienpasses (mit dem Buchungscode-Buchstaben „B“ = Leistungsempfänger, der den entsprechenden Status bestätigt) in Verbindung mit der Vorlage eines Ausweisdokuments oder gegen Vorlage des aktuellen Leistungsbescheids für ihre Kinder, die eine Baden-Badener Schule mit Mittagessensangebot besuchen (Schulen in der Trägerschaft der Stadt) eine Bezuschussung des Schulmittagessens formlos beantragen. Der Eigenanteil beträgt je Kind und Mittagessen jeweils 1 EUR. Die Bezuschussung ist jeweils zu Beginn des Schuljahres unter Nachweis des Anspruchs neu zu beantragen. Bei Wegfall der o. g. Leistungen erlischt automatisch der Anspruch auf die Bezuschussung des Mittagessens. Der Antragsteller verpflichtet sich, das Amt unmittelbar über den Wegfall des Anspruchs zu informieren. Die Reduzierung des Essenspreises wird vom Caterer auf Anweisung des Amtes in das System eingepflegt, so dass bei der Essensbuchung mithilfe des Chips jeweils nur ein Euro abgebucht wird. Bitte wenden Sie sich dazu an das Amt für Schulen, Bildung und Sport (Fr. Layer, Tel. 07221 / 93-2302).

 

Chip:

Der Chip kann in der ersten Schulwoche für 2,50 Euro beim Klassenlehrer/in gekauft werden. Pro Tag können mit dem Chip maximal zwei Essen abgeholt werden. Verlorengegangene Chips können in der Mensaküche gesperrt werden. Das Guthaben geht nicht verloren.

 

Bestellen und Abbestellen, Zahlungsweise:

Im Schulhaus sind zwei Geräte installiert, die für alle zugänglich sind. Am Kassenterminal: Jeder Chipbesitzer kann seinen Chip mit dem von ihm gewünschten Geldbetrag beladen. Das Kassenterminal nimmt nur Geldscheine und keine Münzen an. Eine Banküberweisung ist nicht möglich. Am Bestell-Terminal: Eine Bestellung oder Stornierung des Essens für den aktuellen Tag ist bis 10 Uhr möglich. Es kann selbstverständlich auch für einen längeren Zeitraum im Voraus bestellt werden.

 

Ansprechpartner:

Bitte wenden Sie sich bei Fragen, Kritik und Lob an den AK Mittagstisch oder an das Schulsekretariat: Tel: 07221 / 93-1910 Frau Maschke oder per Email Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. .

 

Kommunikationstag

Der Kommunikationstag findet einmal pro Schuljahr - in der Regel im März - statt. Der Termin wird über einen Elternbrief bekannt gegeben und die Eltern können sich in Sprechlisten eintragen, in denen sie den gewünschten Lehrer und den gewünschten Termin angeben können. Das Gespräch Lehrer – Eltern dauert 10 Minuten. Die Teilnahme der Schülerin / des Schülers ist möglich. In diesen 10 Minuten können keine Probleme besprochen, sondern nur Handlungsfelder ermittelt werden. Das Gespräch dient der Leistungsabfrage und Orien­tierung. Die Ergebnisse daraus können in einem Einzelgespräch außerhalb des Kommunikationstages nachgeholt und vertieft werden. Hierfür und bei weitergehenden Problemen gibt es die Lehrersprechstunden, die zu Beginn des Schuljahres bekannt gegeben werden.

 

Außerunterrichtliche Veranstaltungen

Die Elternvertreter können in Zusammenarbeit mit den Lehrern außerunterrichtliche Veranstaltungen, z.B. Besuch eines Klettergartens, organisieren. Hierfür steht aber nicht die Unterrichtszeit zur Verfügung. Näheres ist im Zweifel mit der Schulleitung abzuklären. Ausnahmen hiervon bilden Landschulheimaufenthalte oder Klassenfahrten.

 

Beratungslehrerin Frau Petri

Aufgabe der Beratungslehrerin Frau Petri ist die Beratung von Schülern, Eltern und Lehrern bezüglich der Schullaufbahn (Information und Beratung über die für die Schüler geeigneten Bildungsgänge) und Unterstützung zur Bewältigung von Schulschwierigkeiten (Leistungsschwächen, Leistungsabfall, Leistungsschwankungen) sowie Lernschwierigkeiten. Psychotherapeutische Maßnahmen gehören nicht zu den Aufgaben der Beratungslehrerin. Die Methoden der Beratungslehrerin sind persönliche Gespräche sowie vom Kultusministerium zugelassene Untersuchungs- und Testverfahren. Sie arbeitet zusammen mit der Schulpsychologischen Beratungsstelle des Regierungspräsidiums, mit der Pädagogischen Beratungsstelle des Stadt- bzw. Landkreises, den Beratungsstellen der Kirchen, dem Jugendamt sowie den Berufs- und Studienberatungen. Die Arbeit der Beratungslehrerin unterliegt der Vertraulichkeit.

 

Schule online

Wenn Sie sich über die Schulpolitik, Lehrpläne und Ausbildungsziele informieren möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Internetseiten:

  • Kultusministerium Baden-Württemberg www.km-bw.de (Unter dieser Adresse können Sie auch den Infodienst Eltern online einsehen oder kostenlos abonnieren.)
  • Bildungsserver Baden-Württemberg www.schule-bw.de
  • Landeselternbeirat Baden-Württemberg www.leb-bw.de

Ferner bietet das RWG umfassende Informationen zum Schuleben auf der eigenen Internetseite. Unter www.rwg-baden-baden.de finden Sie Informationen unter anderem zu:

  • Ansprechpartner für Eltern im Elternbeirat
  • Termine im Schulkalender
  • Veranstaltungshinweise
  • Kontaktmöglichkeiten zu Lehrern
  • Formulare und Serviceinformationen


Stand: 29. April 2011

 

Dieses Dokument können Sie an dieser Stelle auch als pdf herunterladen

 
Februar
März
View full calendar

Neuigkeiten

Zeitzeugengespräch
Zeitzeugengespräch zum 27....

Suche